Begleitung der Zulassung von Fahrzeugen/Fahrzeugkomponenten

Ausgangssituation

Neu entworfene oder umgebaute Fahrzeuge müssen eine Zulassung gemäß den ECE-Regelungen erhalten, wenn diese im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden sollen. Zusätzlich wird in Fragen der Produkthaftung von Entwicklern verlangt, dass Standards der funktionalen Sicherheit entsprechend der Normen DIN EN 61508, ISO 26262 oder DIN EN 50126 eingehalten werden. Neben der rechtlichen Absicherung dient die Auseinandersetzung mit diesen und weiteren Normen dem Arbeiten auf dem Stand der Technik und der Entwicklung standarisierter und somit marktfähiger Produkte. 

Entwicklungen und Kompetenzen

Bei der Entwicklung neuer Technologien bringt das Fraunhofer IVI die Sichtweisen von Nutzern, Entwicklern und technischen Überwachungsvereinen zusammen. Hierzu greift das Fraunhofer-Institut auf die Erfahrungen und Kontakte aus Praxistest bei Anwendern wie Verkehrsbetrieben zurück. Die Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen, die im Haus vorhandenen Prüfstände sowie die Inbetriebnahmen unterschiedlicher Systeme stellen eine weitere wichtige Basis für zukünftige zulassungs- und sicherheitsrelevante Entwicklungen dar.

Hierbei wurden bereits Arbeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Brems- und Lenksystemen, als auch an Fahrzeug-Hochvolt-Systemen (1000 V AC, 1500 V DC) durchgeführt. Diese Arbeiten umfassen die Systembeschreibung, die Identifikation von Gefährdungen durch das System und deren Risikoeinstufung (SIL-Einstufung). Neben der tabellarischen Aufarbeitung werden Werkzeuge wie die Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse und die Fehlerbaumanalyse herangezogen. Diese ermöglichen die Zuordnung von Maßnahmen zu konkreten Komponenten und die Ableitung von Prüfaufgaben. Ziel dabei ist es, zweckmäßige und einfache Maßnahmen zu entwickeln. Wenn möglich sollen bereits etablierte Techniken, wie sie u. a. in ECE-Regelungen beschrieben sind, genutzt werden. Die Maßnahmen sowie das Gesamtsystem müssen dabei immer konform zu den ECE-Regelungen sein.

Neben rechtlichen Fragen dient die Arbeit nach Normen besonders der Entwicklung von Produkten, die dem Stand der Technik entsprechen und somit eine hohe Marktreife besitzen.

Das Fraunhofer IVI kann dabei die Systembetrachtung und Planung sowie die Begleitung oder Leitung von Inbetriebnahmen übernehmen. Im Besonderen zählt hierzu die Arbeit mit den technischen Überwachungsvereinen.

Leistungsangebot

  • Unterstützung in oder gemeinsame Realisierung von Projekten unter dem Aspekt der funktionalen Sicherheit
  • Entwicklung anhand bestehender Normen
  • Beratung bei oder Durchführung von Inbetriebnahmen
  • Unterstützung im Zulassungsprozess durch einen Überwachungsverein