Ausgangssituation
Der bewusstere Umgang mit den begrenzten natürlichen Ressourcen hat in den letzten Jahren erheblich an gesellschaftlicher Aufmerksamkeit gewonnen. Mit den seit 2005 einzuhaltenden Feinstaubgrenzwerten (22. BImSchV) steht die Reinhaltung der Luft derzeit im besonderen Blickpunkt des öffentlichen Interesses.
Die eindeutige Zuordnung der Immissionsanteile zu natürlichen oder anthropogen verursachten Emissionen, die Quantifizierung der Wirksamkeit luftreinhaltender Maßnahmen oder auch die Bewertung der meteorologischen oder standortspezifischen Ausbreitungsbedingungen sind nach wie vor weitgehend ungelöste Probleme.
Die Kommunen sehen sich derzeit in der komplizierten Situation, einerseits durch nationales Recht verpflichtet zu sein, europäische Luftqualitätsstandards durch geeignete Maßnahmen einzuhalten, andererseits jedoch weder über objektive Kriterien noch ausreichende Sachkenntnis zu verfügen, Immissionsbelastungen und Maßnahmen zur Luftreinhaltung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich verlässlich bewerten und angemessen anordnen zu können.
Hierbei sollen die am IVI entwickelten Methoden des PM10-Datenscreenings und der PM10-Immissionsprognose Unterstützung bieten.