Nach dem Prinzip »Das Mögliche vom Unmöglichen unterscheiden – Zukunftsperspektiven erkennen« bietet das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme IVI Beratungsleistungen hinsichtlich der Einführung rein elektrischer Linienbusse an.
Basierend auf einem umfangreichen Wissen und Erfahrungen im Umgang mit elektrischen Speicher- und Antriebstechnologien erfolgt eine Analyse von Buslinien bzw. Liniennetzen hinsichtlich der Möglichkeiten einer schrittweisen Einführung batteriebetriebener Elektrobusse. In die Betrachtungen werden darüber hinaus auch Konzepte der linienförmigen Energiezufuhr in Form von Fahrleitungen bzw. induktiver Ladung einbezogen. Sofern möglich, wird ein Konzept für die schrittweise Einführung elektrisch angetriebener Linienbusse erarbeitet, das sich auf einen kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont erstreckt. Die Untersuchungen verlaufen ergebnisoffen. Am Ende darf bzw. muss ggf. auch die Erkenntnis stehen, dass sich eine Linie derzeit und in absehbarer Zukunft nicht für den Einsatz elektrisch angetriebener Linienbusse eignet. Die mit der Einführung einer bestimmten Technologie verbundenen Risiken werden klar kommuniziert. Fragen der Energieeffizienz, der Umweltbilanz, aber auch der Kosten, sind ebenfalls Bestandteil der Arbeiten.
In einem ersten Schritt werden die für ein Antriebskonzept relevanten Liniencharakteristiken aufgenommen. Stellt sich nach einer überschläglichen Betrachtung heraus, dass eine Linie oder sogar ein Teilnetz für batteriebetriebene Linienbusse geeignet sein könnte, wird in einem zweiten Schritt mit Hilfe leistungsfähiger Simulationswerkzeuge eine detaillierte Energie- und Leistungsbilanzrechnung durchgeführt. Für die Modellierung der Fahrzeuge und hierbei insbesondere des Speicher-Antriebsstranges kann auf herstellerneutrale, auf Wunsch und bei Verfügbarkeit jedoch auch auf herstellerspezifische Konfigurationen zurückgegriffen werden.
Als Ergebnis stehen neben Aussagen zur Eignung einer Linie für batteriebetriebene Elektrobusse Informationen hinsichtlich
- der notwendigen Speichergröße,
- der Leistungsanforderungen sowie
- eventuell notwendiger Änderungen im Betriebsablauf
zur Verfügung.
In einem dritten Schritt werden die Anforderungen an den Elektroenergiespeicher und den Antriebsstrang mit verfügbaren bzw. in absehbarer Zukunft realisierbaren Technologien abgeglichen.
Die Ergebnisse dienen den Verkehrsbetrieben als Entscheidungsgrundlage eignen sich als Grundlage für die Erstellung von Lastenheften.